Qualitätssicherung

Die „Heilpädagogischen Wohngruppen Penkefitz“ sind ein Verbundsystem von Wohngruppen, welche auf eine Vielzahl an einrichtungsinternen Fachbereichen und individuellen Angeboten zugreifen können und in enger Kooperation mit der Elbe-Jeetzel-Schule gGmbH (Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung) ein äußerst umfangreiches und professionelles Betreuungs- Lern- und Lebensumfeld anbieten. 

Die einzelnen Fachbereiche (Pädagogik, Lehre, Therapie etc.) arbeiten eng vernetzt und basierend auf einem modularen System von Qualitätssicherungsverfahren.

Grundlegende Bausteine unserer Qualitätssicherung sind u. A.:

Ein einrichtungsinternes, vernetzendes Qualitätsmanagement-Programm, über welches u.A. die MitarbeiterInnen der verschieden Bereiche miteinander kommunizieren und Dokumentationen über das Tagesgeschehen sowie Entwicklungs- und Therapieberichte festgehalten werden.

Fachpersonal in allen Bereichen. Die MitarbeiterInnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.

Entwicklungsberichte zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche. Diese werden im Wohngruppenteam beraten, mit dem Klienten besprochen und an die/den zuständige ASD-Mitarbeiterin des Jugendamtes vor dem Gespräch versandt. Die Berichte dienen der regelmäßigen Überprüfung und Kontrolle des Erziehungsprozesses.

Therapieberichte sollen den Verlauf der Therapien dokumentieren. Hier geht es nicht um Therapieinhalte, sondern um Erkenntnisse aus den Therapiestunden, die für den Erziehungsalltag und für das Setting relevant sind. 

Hilfeplangespräche werden ebenso wie die Berichte mit den Klienten vorbereitet. Das Kind bzw. die/der Jugendliche wird angeregt, eigene Anliegen zu formulieren und vorzutragen.  Hilfeplangespräche werden u.A. zur Reflektion der Entwicklung des Kindes/ Jugendlichen und zur Formulierung gemeinsamer Ziele genutzt. Sie dienen der Abstimmung aller Beteiligten im Sinne des Kindes.

Beobachtungsbögen zur gezielten Verhaltensanalyse werden genutzt, um z.B. eine Medikation vorzubereiten, die Wirkung einer Medikation zu dokumentieren oder ein Token-System zur Verhaltenstherapie zu entwickeln.

Um ein Kind optimal betreuen und beschulen zu können finden Einzelfallgespräche und Helferkonferenzen statt, zu denen beispielsweise die/der BezugserzieherInnen, die Erziehungsleitung, die Lehrkraft sowie die/der TherapeutInnen zusammenkommen und gemeinsam einen Förderplan entwickeln.

Teamgespräche finden in den Wohngruppen i.d.R. im wöchentlichen Rhythmus statt. Die Teams erhalten zusätzlich regelmäßig Fall- sowie Team- Supervision durch externe SupervisorInnen.

Therapeutentreffen der einzelnen Fachdienste (Ergo-, Reit- und Psychotherapie) finden regelmäßig zum fachlichen Austausch sowie zu Fallbesprechungen statt.

Ebenfalls in regelmäßigen Abständen treffen sich die Wohngruppenleiter zum so genannten „Leiterfrühstück“. Auch die Leiter aus den Fachdiensten Therapie, Schule, Mobile Betreuung und Beförderungen nehmen an diesem Treffen teil. 

Partizipation

„Kinder- und Jugendpartizipation ist das aktive und nachhaltige Mitwirken und Mitbestimmen von jungen Menschen an Planungen und Entscheidungen, die ihre Lebenswelt betreffen, sowie an deren Verwirklichung“ (Bertelsmannstiftung 2007, 27). In § 8 (1) SGB VIII wird auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend ihres Entwicklungsstandes hingewiesen. Eine genaue Beschreibung der Beteiligung existiert im SGB VIII jedoch nicht, an verschiedenen Stellen ist sie mit den Begriffen Information, Beratung und Mitbestimmung gekennzeichnet.
Die strukturelle Verankerung von Partizipation in einer Jugendhilfeeinrichtung bietet einen institutionellen Rahmen und somit Erfahrungsräume und Erprobungsmöglichkeiten für Lern- und Bildungsprozesse, zu denen u. a. Selbstständigkeit, Verantwortungsübernahme, Einüben demokratischen Handelns, Selbstbestimmung und Kommunikationsfähigkeiten gehören. Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen, sie als Experten für ihr Leben anzuerkennen, ihnen Vertrauen entgegenzubringen, Gerechtigkeit und Toleranz erleben zu lassen, wird sie in ihrer Entwicklung und auch in ihren Fähigkeiten, partizipieren zu können, stärken und fördern. Aus diesem Grund beziehen wir die Kinder und Jugendlichen der Wohngruppe entsprechend ihres Entwicklungsalters in Planungen und Entscheidungen mit ein.

Gruppengespräche, Einzelgespräche, Hilfeplangespräche

In der Wohngruppe finden regelmäßig Gruppengespräche statt, die von einem Betreuer oder einem der Kinder moderiert werden. Die Kinder und Jugendlichen haben in diesen Gesprächen die Möglichkeit, Wünsche, Anliegen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge zu äußern. Anderseits haben die Betreuer die Möglichkeit, die Kinder und Jugendlichen über notwendige strukturelle und personelle Änderungen zu informieren und bevorstehende Wochenenden und Ferienfreizeiten gemeinsam zu planen und zu organisieren. Darüber hinaus werden mit den Kindern und Jugendlichen die Gestaltung der Gemeinschaftsräume, die Einteilung der Gruppendienste, die Erstellung des wöchentlichen Speiseplans und bei Bedarf auch Gruppenregeln gemeinsam vorgeschlagen, besprochen und festgelegt. Ebenso wird das Fernsehprogramm gemeinschaftlich beschlossen. In den Gruppengesprächen werden die individuellen Bedürfnisse sowie der soziale und emotionale Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes berücksichtigt.
In Einzelgesprächen mit dem jeweiligen Bezugsbetreuer ist es dem Kind möglich, persönliche und private Anliegen zu formulieren. In diesen Einzelgesprächen können auch Themen der Gruppengespräche vor- und nachbereitet werden. In Vorbereitung auf die regelmäßig stattfindenden Hilfeplangespräche werden die entsprechenden Tischvorlagen alters- und entwicklungsgemäß vorbesprochen. Die Kinder und Jugendlichen werden rechtzeitig über den Termin informiert und von den Bezugsbetreuern dazu ermutigt, sich über ihre Anliegen und Wünsche Gedanken zu machen, um diese im Hilfeplangespräch vorzutragen.

Freizeit, Zimmergestaltung, Taschengeldverwendung

Die Kinder und Jugendlichen haben bei uns die Möglichkeit einer individuellen Freizeitgestaltung. Sie haben die Wahl zwischen einer Vielzahl von Sport-, Musik- und Kulturangeboten. Diese Angebote sind meist nach einer Erprobungsphase für einen bestimmten Zeitraum bindend. Auch auf die Gestaltung ihrer sozialen Kontakte haben die Kinder und Jugendlichen einen großen Einfluss. Sie können diese, abhängig von Alter und Entwicklungsstand, nach Absprache mit den Betreuern weitgehend frei gestalten.
Bei der Zimmergestaltung können die Kinder bereits vor ihrem Einzug Wünsche äußern, die entsprechende Berücksichtigung finden. Die Einrichtung und Dekoration des eigenen Zimmers ist altersentsprechend weitgehend dem Kind vorbehalten, die Bezugsbetreuer sind hierbei unterstützend und beratend tätig. Interessen und Vorlieben können so individuell zum Ausdruck gebracht werden. Die Taschengeldverwendung wird durch die Betreuer nur im Ausnahmefall reglementiert. Die Kinder und Jugendlichen dürfen weitgehend frei entscheiden, wofür sie das ihnen eingeteilte Geld verwenden.

Beschwerdemanagement

Alle Kinder haben Rechte. Die Kinder unserer Einrichtung werden bei Aufnahme umfassend und verständlich über ihre Rechte, ihre Beteiligungsmöglichkeiten und ihren Ansprechpartner bei Beschwerden sowohl innerhalb der Einrichtung als auch außerhalb altersgerecht und adäquat informiert. Da es in unserer Einrichtung für die Kinder jeweils mehrere Adressaten für ihre Beschwerden und Wünsche gibt, haben die Kinder je nach Problemlage die Möglichkeit, den für sie jeweils geeigneten Ansprechpartner zu finden. Beschwerden werden in der Regel im persönlichen Gespräch formuliert, im Einzelfall erfolgt eine schriftliche Übermittlung an den Adressaten der Beschwerde. Die Wohngruppenleitung begleitet ein Kind nach Möglichkeit vom ersten Aufnahmegespräch bis hin zur Beendigung der Maßnahme. Sie fragt die Kinder aktiv nach möglichen Problemen oder Wünschen. Für den Fall, dass Kinder sich von sich aus an den Einrichtungsleiter wenden wollen, haben sie die Möglichkeit, diesen telefonisch zu erreichen oder aufzusuchen und Gesprächstermine zu vereinbaren.

In der Woche ist täglich der Bezugsbetreuer in der Wohngruppe, der sowohl aktiv Fragen zur Befindlichkeit des Kindes stellt, als auch Ansprechpartner für Beschwerden und Wünsche ist, und diese dann an die Verantwortlichen weiterleitet. Da der Bezugsbetreuer in den meisten Fällen auch den Kontakt zu den Sorgeberechtigten in regelmäßigen Abständen hält, ist dies ebenfalls eine Möglichkeit, sich über Beschwerden auszutauschen. Dies können Angelegenheiten sein, die die Kinder den Sorgeberechtigten gegenüber formuliert haben, oder auch Angelegenheiten, die direkt die Eltern betreffen.

Die Wohngruppenleitung erfragt aktiv neben den fest installierten Terminen (Gruppengespräche, Einzelgespräche) in unregelmäßigen Abständen die jeweilige Befindlichkeit des Kindes und steht den Kindern täglich für Gespräche zur Verfügung.

Die Kinder haben darüber hinaus stets die Möglichkeit, sich bei Beschwerden an ihre fallzuständige Fachkraft im Jugendamt zu wenden.

Ombudsmann​

Ein externer langjährig erfahrener Dipl. Sozialpädagoge steht unserer Einrichtung als Ombudsmann zur Verfügung. Alle Wohngruppen können im Bedarfsfall Kontakt zu ihm aufnehmen und ihn einladen. Alle Bewohner haben die Möglichkeit ihn telefonisch zu erreichen und einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Dieses Gespräch findet in der Regel in den Räumen der Verwaltung statt. Vertraulichkeit ist gewährleistet. Konflikte können so bereits im frühen Stadium bearbeitet und gelöst werden. Darüber hinaus ist der Ombudsmann in das interne Beschwerdemanagement eingebunden.

Schutzkonzept

Konzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen sind als kontinuierlicher Qualitätsentwicklungsprozess zu verstehen und sollen dazu beitragen, regelmäßig Haltungen, Verhaltensweisen und eine „Kultur der Grenzachtung“ zu etablieren, zu reflektieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Ein besonderer Fokus muss hierbei auf sämtliche Formen von Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt, gelegt werden.

Wir stellen durch betriebliche Maßnahmen sicher, dass alle MitarbeiterInnen grundlegend qualifiziert sind, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen und gewährleisten eine regelmäßige Überprüfung der persönlichen Eignung von Fachkräften gem. § 72a SGB VIII, u.a. durch die regelmäßige Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30a BZRG.

Liegt die Vermutung eines Anhaltspunktes für eine Kindeswohlgefährdung nahe, erfolgt eine Abschätzung des Gefährdungsrisikos durch das Zusammenwirken der Einrichtungsleitung, Fachkräften aus der Einrichtung (Psychologen, Therapeuten, Sozialpädagogen, Erzieher) sowie den einrichtungsinternen Fachkräften und insoweit erfahrenen Fachkräften für Kinderschutz gem. § 8a SGB VIII. Bei Feststellen eines Gefährdungsrisikos erfolgt unverzüglich eine Information an das zuständige Jugendamt.

Ein gemeinsamer Verhaltenskodex sowie die Selbstverpflichtungserklärung sind ein wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzeptes in unserer Einrichtung. Eine einrichtungsinterne „Verhaltensampel“ gibt Orientierung hinsichtlich erwünschter, zu vermeidender und generell nicht akzeptierter Verhaltensweisen (s. Anlage). Weiterhin orientieren wir uns bei Vorfällen von Gewalt/sexualisierter Gewalt an dem einrichtungsinternen Leitfaden, der Orientierung und Handlungssicherheit bieten soll (s. Anlage).

Zur Sicherung der Qualität der vereinbarten Schutzmaßnahmen finden regelmäßige Treffen der einrichtungsinternen „Arbeitsgruppe Prävention“ sowie regelmäßige Workshops, Fortbildungen und Supervision für alle MitarbeiterInnen statt.

Entsprechend dem Rechtsanspruch auf Partizipation gibt es in allen Wohngruppen einen wöchentlich stattfindenden Gruppenrat sowie einen von den Kindern und Jugendlichen gewählten Gruppensprecher. Ein aus allen Gruppensprechern gewählter Heimrat soll eine übergreifende Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in unserer Einrichtung gewährleisten. Darüber hinaus steht den Kindern und Jugendlichen eine einrichtungsinterne Vertrauensperson sowie ein externer Ombudsmann als Ansprechpartner im Rahmen des Beschwerdemanagements zur Verfügung.

Berichtswesen

Alle sechs Monate werden von Mitarbeitern des Wohngruppenteams Berichte bzw. Tischvorlagen zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche erstellt und mit dem jeweiligen Klienten besprochen. Diese Berichte werden an den zuständigen ASD Mitarbeiter des fallverantwortlichen Jugendamtes versandt. Die Berichte dienen der regelmäßigen Überprüfung und Kontrolle der vorangegangenen Ziele und deren Zielerreichung mit anschließender neuer Zielplanung. Ebenso verlässlich wie die Tischvorlagen der Wohngruppen für die Hilfeplangespräche werden Berichte für die Therapien erstellt. Sie dokumentieren den Verlauf und die Erkenntnisse der jeweiligen Therapie. Nach jeweils 10 Therapiestunden wird inhaltlich überprüft, ob die Therapie in dieser Form fortgeführt oder ggf. verändert werden sollte.
Hilfeplangespräche werden ebenso wie die Berichte mit den Klienten vorbereitet. Das Kind/der Jugendliche wird angeregt, eigene Anliegen zu formulieren und vorzutragen. Der Ablauf eines Hilfeplangespräches wird mit dem Klienten erörtert. Hilfeplangespräche werden zur Reflektion der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen, der Formulierung gemeinsamer Ziele sowie zur Krisenintervention genutzt. Sie dienen der Abstimmung aller Beteiligten im Sinne des Kindes.

Medienkompetenz - Schwerpunkt Smartphone

In der heutigen Zeit ist das Smartphone aus den Familien kaum noch wegzudenken. Die Nutzung ist um ein Vielfaches gestiegen. Dies führt häufig zu Problemen in den Schulen und in den Familien.
Süchte oder Suchttendenzen entstehen viel häufiger, da das Smartphone als Katalysator von Jugendlichen genutzt wird.

Die soziale Interaktion geht einher damit, dass der reale Kontakt schwindet. Die sozialen Netzwerke werden häufig als Plattform genutzt, um Konflikte auszutragen, ohne sich dabei gegenüberzustehen. Drohungen und Beschimpfungen schreiben sich leichter, als diese dem Kontrahenten gegenüberstehend auszusprechen. SMS beinhalten Emotionen, die für jeden anders interpretierbar sind, des Weiteren ist durch das schnelle und unüberlegte Zurückschreiben das Konfliktpotenzial stark erhöht. Die Phasen der Reflexion verkürzen sich somit. Des Weiteren können Gruppen entstehen, die sich auf einen Jugendlichen eingespielt haben und er zum Opfer wird. Die Hauptproblematik besteht darin, dass dies verdeckt vonstattengeht, Eltern und Lehrer bekommen solche Mobbing Attacken viel weniger mit.

Ein Smartphone ist immer und überall zur Hand, die Jugendlichen sind immer online und somit auch immer erreichbar. Dies führt häufig zu Stresssymptomen und zu einer Onlineabhängigkeit, da das Gefühl entsteht, etwas zu verpassen. Dies überträgt sich auf den Schlaf-/Wachrhythmus, wenn die Nutzung in der Nacht nicht reglementiert ist. Eine kleine Chatnachricht führt häufig dazu, dass Jugendliche aus dem Halbschlaf erwachen und der Schlaf unterbrochen wird. So kommt es nicht selten vor, dass sich in den Schulen unkonzentrierte und gereizte Jugendliche in den Klassen aufhalten. Daraus resultieren schlechtere Leistungen, die den Druck zusätzlich erhöhen.

Gerade männliche Jugendliche neigen zu kleinen „pay to win“ oder „free to play“ Spielen. Diese finden in Echtzeit statt und zwingen den Nutzer regelmäßig online zu sein. Es entstehen Verpflichtungen durch Teams (oder auch Gilden genannt). Dies führt dazu, dass der Tagesablauf durch das Spiel beeinflusst, bzw. der Tag dem Spiel angepasst wird. Erfolgreich in solchen Spielen zu sein, ist stark von der zeitlichen Intensität abhängig oder von dem Echtgeld, welches man dafür bezahlt. Für dieses Geld bekommt man auf den Ursprung runter gebrochen meist nur Zeit gutgeschrieben. Ein weiteres Problem ist, dass die Spiele kein Ende haben und es somit ein Leben lang gespielt werden können.

Jugendlichen wird mit der Erlaubnis ein Smartphone nutzen zu dürfen nicht nur ein Kommunikationsmittel an die Hand gegeben. Durch die zahlreichen kostenfreien Apps und das Internet entstehen schier unendliche Anwendungsmöglichkeiten und Helferlein. Jugendliche neigen verstärkt dazu, sich auf diese Möglichkeiten zu reduzieren und verlieren so die Fähigkeit, andere Problemlösungsstrategien zu entwickeln.

Eines unserer Leitziele ist es, den Kindern und Jugendlichen einen adäquaten Umgang mit dem Smartphone beizubringen. Das Endziel ist es, dass es ihnen gelingt, zu Beginn des Erwachsenenalters das Smartphone als einen Teil des Alltages zu sehen, sich den Alltag davon aber nicht diktieren zu lassen. Daraus erschließt sich auch das Ziel, einen eigenständigen und verantwortungsbewussten Umgang zu erlernen.

Wir arbeiten nach dem Drei-Säulen-Modell

Jugendliche erhalten ihr Smartphone zu ihrem 15. Geburtstag oder zu Beginn des Abschlussjahres in der Schule.
Bei Neuaufnahme eines Jugendlichen der 15 Jahre oder älter ist, steht die Medienkompetenz nicht im Vordergrund, vor allem nicht zu Beginn der Maßnahme. Somit und gerade wenn eine Suchtproblematik vorliegt, nehmen wir uns das Recht heraus, eine Abstinenz in Bezug auf das Smartphone zu fordern. Diese kann je nach Entwicklung der Maßnahme ein halbes Jahr anhalten.

Diese Zeit nutzen wir für:
• die Eingliederung oder Wiedereingliederung in die Schule
• Annahme der neuen Lebenssituation
• Anerkennung unserer allgemeinen Regeln und Strukturen
• Erkennen und/oder Entwickeln von Interessen und Hobbys
• Beginn der Aufarbeitung mitgebrachter Problematiken
• Annahme von unserem therapeutischen Angebot
Erst wenn eine stabile Basis geschaffen ist und Veränderungen im realen Leben erkennbar sind, halten wir es für angebracht, auch an der Medienkompetenz zu arbeiten.

Folgende Regeln gelten bei der Nutzung von Smartphones in unserer Einrichtung:
• Smartphones bleiben bei den gemeinsamen Mahlzeiten, Besprechungen und geselligen Anlässen fern.
• Das Mitnehmen von Smartphones in die Schulen unterliegt der Schulordnung der zu besuchenden Schule, kann aber auch von den Wohngruppenleitern weiter eingeschränkt werden.
• Smartphones werden in der Hausaufgabenzeit nicht genutzt.
• Smartphones werden zu den therapeutischen Angeboten nicht mitgenommen.
• Es besteht die Möglichkeit, Smartphone-freie Tage auszurufen.
• Bei einem Verdacht von missbräuchlichem Umgang erklären sich die Jugendlichen bereit, dass die Betreuer Zugriff auf das Gerät erhalten, um diesen aufzuklären. (z.B. Mobbing auf sozialen Plattformen wie Facebook, Whats´s App, Youtube) Dies erfordert die Zustimmung des Nutzers.
• Um unser Ziel zu erreichen, sollte es irgendwann möglich sein, dass die Jugendlichen das Smartphone über Nacht behalten können. Diese Entscheidung liegt bei dem Wohngruppenleiter. Grundsätzlich kann man sagen, dass dies eine Entscheidung ist, die viel Vertrauen voraussetzt und von den Jugendlichen Selbstkontrolle abverlangt. Der Regelfall ist eher, dass die Jugendlichen am Abend ihre Geräte zu einer festen Uhrzeit abgeben und am nächsten Tag wiederbekommen.
• Die im Hilfeplangespräch vereinbarten Eltern-Kind-Kontakte werden über das Wohngruppentelefon geführt.

Durch die strukturierte Elternarbeit haben diese die Möglichkeit, bei dem Thema mitzuwirken. So ist es zum Beispiel möglich, unsere Regeln, angepasst an die jeweilige Familiensituation für die Beurlaubungen anzuwenden. Somit erhalten die Familien einen individuellen Plan, der den Jugendlichen und den Eltern Stabilität geben kann und eventuelle Ängste nimmt. Bei Suchtproblematiken empfiehlt es sich, von den Jugendlichen ein Medientagebuch schreiben zu lassen, dies verdeutlicht ihnen das eigene Nutzungsverhalten visuell.

Die Aufklärung soll kein Verbot für die Jugendlichen darstellen, sondern sie dazu anregen, ihr Nutzungsverhalten zu reflektieren und Alternativen zu entdecken sowie die Datenschutzrichtlinien zu verstehen und sich selbst vor Missbrauch ihrer Daten zu schützen. Des Weiteren soll die Aufklärung erkennbar machen, dass nicht jede App, die man installiert, von Vorteil ist, da sie z.B. zu viele Daten preisgibt oder man Berechtigungen erlaubt, die grenzwertig wirken und/oder mit Viren belastet sind.

Ein Referat nur mit Wikipedia zu schreiben ist leicht und geht ziemlich schnell, die Qualität kann jedoch zu wünschen übrig lassen. Am Ende hat die ganze Klasse das gleiche Referat. Des Weiteren verlässt man sich auf Quellen, die vermeintlich fachlich fundierte Aussagen treffen, vielleicht aber auch absichtlich Informationen falsch oder unsachlich darstellen. Es entsteht eine Form der Manipulation, die Entwicklung von Recherchekompetenzen und der Bildung von eigenen Meinungen und Standpunkten werden geschwächt. Heutzutage ist es ein leichtes, sich über das Internet oder über Apps zu Informieren und Nachrichten aus aller Welt zu erfahren. Nur über „News Ticker“ ein Meinungsbild zu entwickeln, kann gefährlich sein. Zudem fehlt es an Hintergrundinformationen, die für eine klare und differenzierte Meinung unumgänglich sind.
Apps/Google/Facebook/Free to play sind kostenlos, aber nicht kostenfrei. Sie werden durch Werbung, Nutzerdaten und die Beobachtung des Nutzerverhaltens finanziert bzw. deren Verkauf.

Wir erachten eine Vermittlung der Umstände als sinnvoll, damit die Jugendlichen verstehen, welche Gefahren das Internet birgt. Es geht um Aufklärung, nicht um Verbot.

Damit wir diese Aufklärungsarbeit leisten können, bieten die Heilpädagogischen Wohngruppen Penkefitz ihren Mitarbeitern regelmäßige Fort- und Weiterbildungen an. Einmal im Monat treffen sich alle Wohngruppenleiter zur Leiterrunde, auf der dann aktuelle oder neu auftretende Phänomene besprochen und Hilfestellungen angeboten werden können.

Die Mitarbeiter der Heilpädagogischen Wohngruppen Penkefitz sind dazu angehalten, als Vorbild zu fungieren. Dies beinhaltet das Vorleben der gegebenen Alternativen und einen adäquaten Umgang mit dem Smartphone. Entgegen der aktuellen Konditionierung auf jedes Klingeln oder Surren zu reagieren und die aktuelle Interaktion zu unterbrechen, sollte man die Aufgaben erst einmal beenden.

Uns ist es auch wichtig, analoge Informationsquellen nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und für Schulaufgaben auch noch ein Lexikon oder den Atlas zurate zu ziehen. Beim Kochen oder Backen nicht irgendwelche Internetseiten zu gebrauchen, sondern zum Kochbuch zu greifen oder mitgebrachte Rezepte von zu Hause zu nutzen. Jede Wohngruppe besitzt die regionale Tageszeitung, auf die die Jugendlichen Zugriff haben, um sich über aktuelle Dinge vor Ort informieren zu können. Zudem besteht die Möglichkeit, auf Magazine zurückzugreifen, die Hintergrundinformationen zu aktuellen Themen veranschaulichen und vertiefen.

Lernen am Modell bedeutet für uns auch, Jugendlichen deutlich zu machen, dass die Nutzung bei einigen Aktivitäten nicht angebracht ist, sei es beim Einkaufen, im Restaurant oder auch im Warteraum bei Arztbesuchen. Auch einige Freizeitangebote sind nicht für die Nutzung des Smartphones ausgelegt. Beispielsweise im Schwimmbad, im Kino oder im Theater. Somit kann es vorkommen, dass unsere Mitarbeiter medienfreie Zeit von den Jugendlichen erwarten und somit den Fokus auf die „Reale Welt“ legen. Dies gilt selbstverständlich für die Mitarbeiter in gleichem Maße. Im Gegenzug kann es auch Angebote oder Situationen geben, in welchen das Smartphone eine Rolle spielt, sei es beim Geocaching oder beim schnellen Abfragen von Kurzinformationen. Der Suche nach besonderen Orten oder beim Navigieren im Auto. Der Grundtenor ist eine Anerkennung des neuen Mediums mit kritischer Auseinandersetzung, welche dazu führt, dass das Smartphone ein Bestandteil des Alltags ist, aber nicht unseren Alltag beherrscht.