Infos für den ASD
Schwerpunkt unserer Arbeit
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die von seelischer Behinderung bedroht sind, die einer besonderen heilpädagogischen und therapeutischen Begleitung, z.B. nach Psychiatrieaufenthalten, bedürfen und/oder die eine spezielle Förderung im sozialen und emotionalen Bereich benötigen.
Aufgenommen werden unter anderem Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, Schulleistungsstörungen und verschiedenen psychischen Störungsbildern.
Eine enge Kooperation mit der Elbe-Jeetzel-Schule Dannenberg gGmbH (Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung mit staatlicher Anerkennung) ermöglicht es uns, eine an den individuellen Bedürfnissen orientierte, optimale Beschulung sicherzustellen.
Aufnahme nach SGB VIII (§§ 27)
Aufgenommen werden Jungen und Mädchen in der Regel im Alter ab 6 Jahren. Bewohner/innen der jeweiligen Wohngruppen können über das 18. Lebensjahr hinaus in der Wohngruppe bleiben.
§ 34 SGB VIII
- Schulstörungen (Lernbehinderungen, Schulverweigerung, Schulversagen)
- Entwicklungsverzögerung
- Verhaltensauffälligkeiten
- Verwahrlosung
- Eltern-Kind Problematiken
- Leistungsverweigerung
- problematische Herkunftsfamilie
- Rückzug
§ 35a SGB VIII
- Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (ICD 10 F40 – F48)
- Persönlichkeitsstörungen (ICD 10 F60 – F69)
- Entwicklungsstörungen (ICD 10: F80 – F89)
- Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn der Kindheit und Jugend (ICD 10 F90 – F98)
- Aufmerksamkeitsstörungen (mit und ohne Hyperaktivität)
- posttraumatische Belastungssyndrome z. B. nach Deprivation und/oder Misshandlung (psychisch, physisch, sexuell)
- Zwangsstörungen
§ 41 SGB VIII
Hilfe für junge Volljährige
Ausschlusskriterien
Die folgenden Punkte stellen Ausschlusskriterien für die Aufnahme in unseren Einrichtungen dar.
- Alkohol- und Drogenabhängigkeit
- akute Suizidalität
- akute Psychosen
- manifeste geistige und/oder körperliche Behinderung (SGB XII)
Aufnahmeverfahren
Auf der Basis der Berichte des anfragenden Jugendamtes vereinbaren wir einen Termin mit dem Jugendamt und dem aufzunehmenden Kind/Jugendlichen und – wenn eben möglich – den Sorgeberechtigten in unserer Einrichtung. Hier kann das Kind/ der Jugendliche unsere Einrichtung kennenlernen, uns Fragen stellen und gemeinsam mit Eltern und Jugendamt entscheiden, ob es zu uns kommen möchte.
Sie haben eine Aufnahmeanfrage?
Unter der Nummer 05861-98500 stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung.
Gerne können Sie uns auch eine schriftliche Aufnahmeanfrage zukommen lassen, wir melden uns umgehend bei Ihnen.
E-Mail: mail@hw-penkefitz.de
Fax: 05861-985019